Ausschreibungsleitfaden (V 1.1)
Die Bewältigung der Klimakrise gehört zu den großen Herausforderungen unserer Zeit. Die österreichische Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, bis 2030 die Energieversorgung zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energieträgern zu decken und damit langfristige Versorgungssicherheit sicherzustellen.
Dieser durchaus ambitionierte Plan stellt die gegenwärtigen Methoden des Energietransports und der ‑speicherung vor große Herausforderungen. Diese umfassen unter anderem die direkte Abhängigkeit von Photovoltaik (PV)- und Windkraftanlagen vom aktuellen Wetter sowie den dringenden Bedarf an Energiespeicherinfrastrukturen zur Sicherung einer zuverlässigen Energieversorgung.
Zudem führt die einfache Zugänglichkeit zur Errichtung von Photovoltaikbasierten Klein- und Kleinstanlagen zu neuen Herausforderungen bezüglich der Energielastverteilungen, was die Erforschung und Implementierung neuer Ansätze im Bereich des Grid Managements und der Integration erneuerbarer Energien (Renewable Energy Integration) erfordert.
Gleichzeitig müssen neue Methoden zur Steigerung der Energieeffizienz entwickelt werden, die nicht nur industrielle Prozesse, sondern auch den privaten Konsum umfassen, um diese Transformation nachhaltig zu fördern. Moderne Methoden des Maschinellen Lernens (ML) aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) finden bereits seit einiger Zeit Anwendung in diesem komplexen Bereich, etwa um basierend auf vergangenen Zeitreihen den Energieverbrauch vorherzusagen (Probabilistic Forecasting) und dadurch die Lastverteilung im bestehenden Energienetz zu optimieren.
Die Ausschreibung zielt darauf ab, eine Instanz für Forschung zu schaffen, die die Domäne rund um erneuerbare Energieökosysteme mit der Querschnittstechnologie Artificial Intelligence verbindet. Dabei gilt es, sich den aktuellen Herausforderungen der Domäne anzunähern und an umsetzungsnahen Lösungen zur Bewältigung dieser zu forschen.
Weitere Informationen zu dem Ausschreibungsschwerpunkt finden Sie auf der Website des AIM AT und im Ausschreibungsleitfaden.
Die Ausschreibung richtet sich an öffentliche Universitäten gemäß § 6 UG 2002. Eine im Wettbewerb um die Förderung einer solchen Position erfolgreiche Universität führt den Auswahlprozess der Person entlang dieser Anforderungen selbst durch. Mit der Stiftungsprofessur ist unmittelbar eine Berufung zur Universitätsprofessorin/ zum Universitätsprofessor (§ 98 UG) auf Basis einer unbefristeten Stelle verbunden. [1] Die Universität ist angehalten, nachhaltige Strukturen (also Strukturen über den Förderzeitraum hinaus) zu schaffen.
Einer Stiftungsprofessur stehen (rechnerisch) rund 3 Mio. EUR an Budget zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt einerseits über die Förderung, anderseits über Eigenmittel der Universität und Barleistungen von mitfinanzierenden Partner:innen. Die Förderung kann dabei maximal 50 % der Kosten des gesamten Projektes bzw. max. 1,5 Mio. EUR betragen. Zur Mitfinanzierung braucht es mindestens zwei mitfinanzierende Partner:innen, davon mindestens ein Unternehmen. Die Mitfinanzierung erfordert
- mindestens 15 % Eigenmittel der Universität
- mindestens 15 % Barleistungen von mitfinanzierenden Partner:innen
Alle Unterlagen und den Ausschreibungsleitfaden finden Sie im Downloadcenter.
[1] Laut § 98 Abs. 1 des UG 2002 („Die fachliche Widmung einer unbefristet oder länger als drei Jahre befristet zu besetzenden Stelle einer Universitätsprofessorin oder eines Universitätsprofessors ist im Entwicklungsplan festzulegen“) ist die Professur im Entwicklungsplan zu verankern. Der Prozess der Durchführung eines Berufungsverfahrens ist im UG 2002 geregelt.
Die Einreichfrist wurde aufgrund der aktuellen Notlage verlängert. Nähere Infos dazu finden Sie auf der Startseite der FFG-Website.